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Termine

Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung

07.11.2023, 15.00 - 16.30 Uhr
Ziel:
Im Rahmen dieser Fortbildung werden die wichtigsten Grundlagen einer rechtlichen Vertretung vermittelt. Weiterhin lernen Sie die drei Instrumente kennen, die zur Verfügung stehen, um in gesunden Tagen im Sinne der Selbstbestimmung schriftliche Willenserklärungen für den Fall einer späteren Einwilligungsunfähigkeit abgeben zu können.

Zielgruppe:
Freiwillige Veranstaltung für alle interessierten Mitarbeiter.


Inhalte:
Mit der Vorsorgevollmacht bestimmen Sie, wer Ihre
rechtliche Vertretung im Fall einer Einwilligungsunfähigkeit wahrnehmen darf.
Anstelle einer Vorsorgevollmacht können Sie eine
Betreuungsverfügung ausstellen.
Vor welchem Hintergrund diese Verfügung empfehlenswert ist, erfahren Sie in dieser Veranstaltung.
In einer Patientenverfügung legen Sie Ihre Wünsche fest, bezüglich medizinischer Behandlung/Nichtbehandlung (Behandlungsverzicht, Behandlungsbegren-
zung, Behandlungsabbruch) angesichts einer schwerwiegenden Erkrankung, insbesondere in der letzten Phase des Lebens.
Die Betreuung ist eine Form der rechtlichen Vertretung, die im Zuge eines gerichtlichen Verfahrens eingerichtet wird. Hierzu gibt es einen praxisnahen Überblick zu den Grundlagen des Betreuungsrechts.

Die Teilnehmerzahl ist auf 20 Personen begrenzt.
Externe Teilnahme ist möglich:
40,- Euro inklusive MwSt.

Anmeldeschluss:
Eine Woche vor Veranstaltungsbeginn.

Termin-Infos

Findet statt am:
07.11.2023, 15.00 - 16.30 Uhr
Veranstaltungsort:
Seminarraum Bibliothek (SRB)
Rückfragen?
0 36 31 / 41- 22 98, sandra.klaus@shk-ndh.de