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Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des SHK

elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Ab dem 01.01.2023 gilt das elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungsverfahren (kurz eAU) für alle gesetzlich krankenversicherten Angestellten im Südharz Klinikum Nordhausen.
In diesem Rahmen sind Sie als Mitarbeiter/-in verpflichtet, Ihre Arbeitsunfähigkeit über unser betriebsinternes eAU-Formular anzuzeigen.

zum Formular