Medizinische Fachangestellte (MFA) (m/w/d) für die Augenheilkunde
Die Medizinische Versorgungszentrum (MVZ) Nordhausen gGmbH ist als Tochtergesellschaft der Südharz Klinikum Nordhausen gGmbH angegliedert. Kurze Wege zwischen den Fachabteilungen ergeben eine gute Vernetzung unter den einzelnen Sprechstunden und dem Klinikum.
Zur Verstärkung des Teams in unserem Nordhäuser MVZ suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Medizinische Fachangestellte (MFA) (m/w/d) für die Praxis für Augenheilkunde von Frau Dr. Ursin.(Teilzeit bis 36 Std./Woche)
Die modern ausgestattete Praxis befindet sich in unseres Ärztehauses auf dem Gelände vom Südharz Klinikum Nordhausen. Neben einer dermatologischen, gynäkologischen, chirurgischen und pädiatrischen Praxis befindet sich auch eine Apotheke im Objekt. Die Praxis ist gebäudetechnisch großzügig mit z.B. großem Warteräumen ausgestattet und gerätetechnisch auf dem neuesten Stand. Alle unsere Praxen werden durch die klinikeigenen IT-Abteilung, Haustechnik und Hauswirtschaft betreut.
Aufgabenbereiche
Patientenaufnahmemanagement
Unterstützung und Assistenz bei ärztlichen Tätigkeiten z.B. Verabreichen von Augentropfen, Bedienung Autorefraktometer sowie die Zuarbeit der Visusprüfung und Gesichtsfeldmessung
Zuarbeit für die Abrechnung nach EBM und GOÄ
Umsetzung von Standards (z.B. Hygienestandards)
Voraussetzungen
abgeschlossene Ausbildung als Medizinische Fachangestellte (m/w/d) oder eine vergleichbare Ausbildung
Berufserfahrung ist von Vorteil
sicherer Umgang mit dem Computer
selbständige, strukturierte und zuverlässige Arbeitsweise
freundliches und hilfsbereites Auftreten im Umgang mit den Patienten
Wir bieten
eine der Tätigkeit angemessene Vergütung
28 Tage Urlaub
geregelte Arbeitszeiten in Tagschicht
kostenlose Dienstkleidung
Mitarbeiterparkplätze
Mitarbeiterrabatte in Kantine, Cafeteria, Apotheke
Medizinische Fachbibliothek mit Lernplattform AMBOSS
Freistellung und finanzielle Unterstützung bei der Teilnahme an externen Fort- und Weiterbildungen
Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen
Fuhrpark für Dienstfahrten
Firmenevents
Führerschein:
kein Führerschein erforderlich
letzte Änderung: Mittwoch, 03. Dezember 2025, 13:15 Uhr