Bestrahlung gutartiger Erkrankungen mittels Röntgentherapie
Mit Hilfe der Strahlentherapie lassen sich nicht nur bösartige Tumorerkrankungen behandeln. Auch gutartige Erkrankungen lassen sich erfolgreich therapieren.
Röntgenstrahlen wirken antientzündlich, proliferationshemmend und schmerzlindernd. Um diese Effekte zu erreichen, reichen oft schon geringe Strahlendosen aus.
Anwendungsgebiete sind u.a. Arthrosen der Schulter- und Ellenbogengelenke, der Knie- und Hüftgelenke, Entzündungen, nicht bösartige Gewebevermehrungen (Narbenkeloide).
Generell gilt der Grundsatz, bei der Behandlung der gutartigen (also primär nicht bedrohlichen) Erkrankungen den Patienten durch die Therapie nicht zu gefährden. Das heißt speziell im Fall der Strahlentherapie, dass die angewandten Strahlendosen möglichst gering gehalten werden sollten.
In unserer Klinik wird daher bei jedem Patienten aufs Neue geprüft, ob eine die Strahlentherapie rechtfertigende Erkrankung vorliegt, aber auch, ob Gründe vorliegen, die gegen die Bestrahlung sprechen (Schwangerschaft, Stillzeit, Kinderwunsch, Wunden oder Infektionen im Bestrahlungsgebiet etc.) Auch für sehr junge Patienten (unter 30 Jahre) ist die Strahlentherapie nicht zu empfehlen.