Hinweis für Privatversicherte und Selbstzahler
Mit den Patienten, die nicht Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse sind, klärt unsere Verwaltung direkt mit dem Patienten die Bezahlung.
Zum Zweck der Abrechnung der Behandlungskosten setzen wir uns auf Ihren Wunsch auch gern direkt mit der privaten Krankenversicherung in Verbindung.